Elternwegweiser bunt

Elternwegweiser

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Liebe Eltern,

Sie und Ihr Kind sind nun Mitglied unserer Schulgemeinschaft. Wir heißen Sie herzlich willkommen und möchten Ihnen mit diesen Zeilen erste wichtige Informationen für Sie als Eltern mit an die Hand geben, um Ihnen den Start ein wenig zu erleichtern.

Denn nicht nur Ihre Kinder erleben nun mit Schuleintritt eine neue Rolle – auch Sie als Eltern sind nun „Schulkind-Eltern“. Die größer werdenden Bereiche von Selbstständigkeit, Selbstbestimmung und Selbstwirksamkeit Ihrer Kinder werden vermutlich auch Veränderung für Sie mit sich bringen. Dazu gehört auch Loslassen, machen lassen, beobachten - aber auch Grenzen setzen für einen sicheren Rahmen. Trauen Sie sich auch, Ihren Kindern im positiven Sinn etwas „zuzumuten“. Denn das bedeutet: Ich spreche dir Mut zu. Ich vertraue dir, dass du es schaffst und ich glaube an dich – das ist eine wichtige Basis von Selbstständigkeit.

Freuen wir uns gemeinsam am gegenseitigen Von-, mit- und aneinander-Lernen!

Sollten Sie irgendwelche Fragen haben, wenden Sie sich bitte jederzeit an eine Lehrkraft, das Sekretariat oder die Schulleitung.

 

Informationen zu den Unterrichts- und Pausenzeiten

Ab 7.40 Uhr können die Kinder auf dem Schulhof ankommen und werden dort von einer Lehrperson beaufsichtigt. Wenn Eltern in der ersten Zeit diesen morgendlichen Schritt in die Schule begleiten, bitten wir sie im Sinne der Selbstständigkeit für ihr Kind, an der Hecke am Weg vor dem Schulhof zu warten.

Um 7.55 Uhr läutet die Schulglocke und bittet alle Kinder sich selbstständig zu ihren Klassenräumen zu begeben.

Danach folgt folgende Unterrichtstaktung:

1.Schulstunde 8.00-8.45 Uhr
2.Schulstunde 8.45-9.30 Uhr
Frühstückspause 9.30-9.40 Uhr
Spielpause 9.40-10.00 Uhr
3.Schulstunde 10.00-10.45 Uhr
4.Schulstunde 10.50-11.35 Uhr
Spielpause 11.35-11.45 Uhr
5.Schulstunde 11.45-12.30 Uhr
6.Schulstunde 12.35-13.20 Uhr

In der ersten Klasse haben die Kinder meistens 21 Wochenstunden, d.h. in der Regel schließt der Unterricht für diesen Jahrgang um 11.35 Uhr. Einmal in der Woche schließt sich eine 5. Stunde bis 12.30 Uhr an. Die genauen Zeiten entnehmen Sie dem jeweiligen Stundenplan, der zu Anfang eines Schulhalbjahres oder bei Bedarf neu erstellt wird.

 

Schulweg

Bitte üben Sie mit Ihrem Kind den vorgesehenen, sicheren Schulweg selbstständig zu laufen. Achten Sie bei der Auswahl der Wege bitte auf die sicheren Überwege, die von unseren „Schülerlotsen“ jeden Morgen betreut werden.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Eltern oder andere Erwachsene, die ein Kind nach Unterrichtsschluss abholen, bitte einen Treffpunkt am Schulhofrand (z.B. Hecke) verabreden. Im Rahmen der Erziehung zur Selbstständigkeit ist es wichtig, dass die Kinder lernen sich selbstständig und zuverlässig mit allen mitgebrachten Taschen und Kleidungsstücken auf den Heimweg zu machen.

Zu Beginn eines jeden Schuljahres kommt ein Polizeibeamter vom Dezernat Verkehrsunfallprävention zu den Erstklässlern in die Schule. Gemeinsam werden Gefahrenpunkte im Verkehr besprochen und gemeinsam machen sich dann die Kinder mit ihm und der Lehrkraft auf den Weg, zu Fuß ein paar wichtige Stellen in der Schulumgebung zu erkunden. Hierzu sind Sie als Eltern gerne eingeladen. Genauere Informationen erhalten Sie später durch die Klassenlehrerinnen.

Im dritten und vierten Schuljahr werden Radfahrübungen auf dem Schulhof durchgeführt, bei denen es vorwiegend darum geht, den Kindern weitere individuelle Übungsziele aufzuzeigen. Das Trainieren des verkehrssicheren Radfahrens im Alltag obliegt Ihnen als Eltern. Die Bewältigung des Schulweges liegt in der Verantwortung der Eltern. Dazu gehört auch, dass Sie zusammen mit Ihrem Kind entscheiden, mit welchem Verkehrsmittel der Weg bestritten werden kann/soll (Roller, Fahrrad, zu Fuß). Elterntaxis betrachten wir sehr kritisch, da den Kindern die Möglichkeit genommen wird, im verhältnismäßig überschaubaren Rahmen die eigene Verkehrssicherheit zu trainieren und andere Kinder mit gefährdet werden könnten. Außerdem tut ein morgendlicher Spaziergang der körperlichen Fitness und dem geistigen Auffassungsvermögen gut.

 

Im Krankheitsfall

1. Abmelden

Ist Ihr Kind durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren zwingenden Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, benachrichtigen Sie als Erziehungs­berechtigte die Schule am Morgen des Fehltages. Dazu können Sie sich telefonisch über das Sekretariat (bitte bis 7.45 Uhr mit Angabe von Name und Klasse des Kindes auf den Anrufbeantworter sprechen, Tel.02538-8160) an die Schule wenden oder über ein anderes Kind der Klasse eine schriftliche Notiz der Klassenlehrerin zukommen lassen. Uns hilft es, wenn Sie beim Benachrichtigen auch kurz erwähnen, ob Ihr Kind die OGS oder die BMB besucht. 

2. Entschuldigen

Wenn Ihr Kind nach einer Krankheit wieder gesund in die Schule kommt, geben Sie Ihrem Kind bitte eine schriftliche Entschuldigung für das Schulversäumnis mit.

Einen Vordruck dazu finden Sie auch auf unserer Homepage im Bereich Eltern­information/Downloadbereich.

An Krankheitstagen direkt vor und nach den Ferien ist im Einzelfall ein ärztliches Attest vorzulegen.

Sollte es unumgänglich sein, dass Ihr Kind am Vormittag einen Arzt- oder Thera­pie­termin wahrnehmen muss, ist lt. Schulkonferenzbeschluss auch hierfür eine schriftliche Bestätigung der Praxis vorzulegen.

Wer beim Sportunterricht nicht teilnehmen kann, braucht eine schriftliche Entschuldigung der Eltern. Dann entscheidet die Fachlehrerin, ob das Kind in der Turnhalle und/oder Schule anwesend ist (ggf. andere Aufgaben oder Beobachtung von Bewegungsabläufen). Bitte gerne im Vorfeld Kontakt aufnehmen!

Fehltage

Fehltage müssen von den Klassenlehrerinnen differenziert (entschuldigt, unent­schuldigt) in die Klassenlisten eingetragen und auf dem Zeugnis entsprechend vermerkt werden.

Unversehbare Gründe von Schulversäumnis sind

Unfall, Todesfall in der Familie oder plötzlicher Eintritt von extremen Witterungsverhältnissen oder Ausfall des öffentlichen Nahverkehrs. IN DIESEM FALL ENTSCHEIDEN DIE ELTERN SELBST, ob der Weg zur Schule zumutbar ist! (BASS 12-52 Nr.1)

Beurlaubung

Ihr Kind kann nur aus wichtigen Gründen auf Ihren rechtzeitig eingereichten, schriftlichen Antrag vom Schulbesuch beurlaubt werden. Die Beurlaubung erfolgt durch die Schulleitung. Die Genehmigung der Beurlaubung erfolgt schriftlich. Kopien des Vorgangs werden in die Schülerakte Ihres Kindes aufgenommen. An Tagen, die direkt an die Ferien grenzen, sind Beurlaubungen in der Regel ausgeschlossen.

Hausaufgaben

Art und Umfang der Hausaufgaben sollten so bemessen sein, dass sie in Klasse 1 und 2 in ungefähr 30 Minuten erledigt werden können und in Klasse 3 und 4 in 45 Minuten abgeschlossen werden können. Diese Angaben beziehen sich auf effektive Arbeits­zeiten. Die Hausaufgaben sollte Ihr Kind selbstständig erledigen. Hausaufgaben gehören zu den schulischen Pflichten. Sollte Ihr Kind trotz konzentrierter Arbeitsweise deutlich länger als oben beschrieben für die Hausauf­gaben brauchen, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an uns! Bitte unterstützen Sie Ihr Kind darüber hinaus, indem Sie regelmäßig die Elternpost durchschauen, das Kind begleiten, den Tornister selbstständig aufzuräumen und es dazu anhalten, die Stifte regelmäßig anzuspitzen. Eltern und Erziehungsberechtigte tragen Sorge dafür, dass ihr Kind die Pflichten ordnungsgemäß erfüllt.

Für alle Klassen gilt: In der Regel ist Freitag hausaufgabenfrei, nur in begründeten Einzelfällen sind Ausnahmen möglich.

Auf der Homepage ist auch ein „Hausaufgabenleitfaden“ (Betreuung/Hausaufgaben­be­­treuung) zu finden, der beschreibt, welchen Rahmen wir innerhalb der OGS für die Hausgaben gestalten.

Insbesondere in den Klassen 1 und 2 hilft es Ihren Kindern zur erfolgreichen Teilnahme in allen Unterrichtsfächern, wenn Sie möglichst täglich Leseübungen mit Ihrem Kind durchführen (5-10 min).

 

Ordner-/Schnellhefter/Wortarten-Farben:

In allen Klassen haben die Schnellhefter der Kinder für die entsprechenden Fächer folgende Farben:

Deutsch – rot

Mathe – blau

Religion – gelb

Musik – weiß

Sachunterricht – grün

Englisch (ab Klasse 3) - lila

 

Im Verlauf der Schuleingangsphase lernen die Kinder (meist innerhalb des zweiten Schuljahres) die verschiedenen Wortarten kennen. Um Wortarten im Deutsch­unter­richt besser zu unterscheiden, markieren wir

Nomen – schwarz

Verben – rot

Adjektive – blau

Artikel - hellblau

 

Beratung

Elterngespräche

Einmal pro Halbjahr findet ein Elternsprechtag statt, an dem die Klassenlehrerin Ihres Kindes Sie über den Lern- und Entwicklungsstand Ihres Kindes ausführlich informiert. Hierfür erhalten Sie rechtzeitig eine Einladung mit der Möglichkeit einen konkreten Termin für diesen Tag zu vereinbaren, um lange Wartezeiten zu vermeiden.

Sollten Sie darüber hinaus Gesprächsbedarf haben, haben Sie jederzeit die Möglich­keit, sich einen kurzfristigen Gesprächstermin bei der entsprechenden Kollegin einzuholen. Dazu wenden Sie sich bitte mit einer kurzen schriftlichen Notiz, die Ihr Kind weiterleitet, an die jeweilige Lehrerin. Häufig ist auch ein Kontakt per Telefon oder E-Mail möglich.

 

Informationen zu den Zeugnissen

Laut Schulkonferenzbeschluss vom 22.11.2012 gilt an unserer Schule folgende

Regelung zu Noten- und Berichtszeugnissen

Klasse 1       Berichtszeugnis am Ende des Schuljahres – keine Noten

Klasse 2      Berichtszeugnis am Ende des Schuljahres – keine Noten

Klasse 3      Berichtszeugnis am Ende des Halbjahres und des Schuljahres mit Noten

Klasse 4      Notenzeugnis mit Schulformempfehlung zum Halbjahr
                     Notenzeugnis am Schuljahresende

 

Läuse

Läuse sind eine ansteckende Krankheit und daher meldepflichtig! Treten bei einem Kind akut Kopfläuse auf, darf dieses Kind erst wieder die Schule besuchen, wenn eine sachgerechte Behandlung mit geeigneten Mitteln vorgenommen wurde. Solche Mittel sind in der Regel in Apotheken erhältlich. Bei sachgerechter Behandlung ist ein ärztliches Attest in der Regel nicht erforderlich. Ausführliche Informationen sind auch bereitgestellt unter:

Handreichung-zum-Infektionsschutz_Kopflaeuse

 

 

 

 

Notfalllisten

Um Sie als Erziehungsberechtigte im Notfall schnell informieren zu können, führen wir sogenannte Notfalllisten. Damit diese funktionieren, ist es von besonderer Bedeutung, dass Sie uns Änderungen von wichtigen Telefonnummern stets umgehend schriftlich oder direkt über das Sekretariat mitteilen. Vielen Dank dafür!

 

Klassenpflegschaften

Als Erziehungsberechtigte Ihres Schulkindes in einer Klasse unserer Schule sind Sie Mitglied in der Klassenpflegschaft der Klasse Ihres Kindes. Die Klassenpflegschaft ist an der Bildungs- und Erziehungsarbeit zu beteiligen. In der Klassenpflegschaft können per Mehrheitsentscheidung Absprachen für klasseninterne Regelungen (Klassenkasse, Ausflüge, etc) getroffen werden.

In weiteren Belangen ist entweder die Klassenkonferenz entscheidungsbefugt oder, soweit es sich im Bereich der pädagogischen Selbstverantwortung handelt, der Lehrer.

Die Klassenpflegschaft tagt i.d.R. zu Beginn eines jeden Halbjahres.

Da hier wichtige Informationen für das kommende Halbjahr mitgeteilt und ausge­tauscht werden, bitten wir Sie, regelmäßig an den Terminen teilzunehmen.

In jeder Klassenpflegschaft werden eine Person für den Vorsitz und eine Person für den stellvertretenden Vorsitz gewählt. Diese zwei sind Mitglied in der Schulpfleg­schaft. Aus der Schulpflegschaft heraus werden wiederum 3 Mitglieder berufen, die dann Mitglied in der Schulkonferenz sind. Die Schulkonferenz ist das höchste Entscheidungsgremium der Schule. Hier werden Interessen der Eltern und der Lehrer vertreten und über wichtige Dinge wie pädagogische Grundsätze, Hausaufgabenrege­lungen, bewegliche Ferientage, Schulentwicklungstage und mehr entschieden. Wir freuen uns auf Ihr Mitgestalten in den Gremien und im gesamten Schulleben.

 

Schulbusse:

Die Abfahrzeiten vor dem Unterricht werden durch die Busunternehmen mit den entsprechenden Familien koordiniert. Nach dem Unterricht fahren die Busse wie folgt:

11.45 Uhr/ 12.40 Uhr / 13.25  Uhr.

In der sechsten Woche der Sommerferien können Sie als Eltern bei Frau Erfurth von der Firma Bils unter 02535-8917 direkt erfragen, wann Ihr Kind (falls es mit dem Bus zur Schule kommt) morgens abgeholt wird.

 

OGS/ Bis-Mittag-Betreuung

Die Offene Ganztagsschule (OGS) ist ein verbindliches Betreuungsangebot, bei dem Sie Ihr Kind für ein ganzes Schuljahr verpflichtend anmelden und Ihr Kind daraufhin an mindestens 4 von 5 Tagen bis mindestens 15 Uhr betreut wird. Geöffnet ist die OGS bis 16.00 Uhr. Ihr Kind erhält im Rahmen des OGS ein warmes Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung durch Lehrkräfte oder pädagogisches Personal und diverse Spiel-Angebote.

Im Rahmen der Hausaufgabenbetreuung erhalten die Kinder in einem ruhigen Raum und ein festgelegtes Zeitfenster (Klassen 1 und 2: 30 min/ Klassen 3 und 4: 45 min), in dem die Hausaufgaben selbstständig bearbeitet werden können. Die Verantwortung über Kontrolle und Vollständigkeit liegt bei Ihnen als Eltern.

Die Bis-Mittag-Betreuung ist ein Betreuungsangebot, das für einzelne Tage gewählt werden kann, jedoch kein Mittagessen und keine Hausaufgabenbetreuung beinhaltet und täglich um 13.30 Uhr endet.

Ausführliche Informationen hierzu erfahren Sie auf unserer Internetseite unter "Betreuungsangebot".

Träger der OGS und der BMB ist das Mütterzentrum Soziales Netzwerk gGmbH auf Basis eines Kooperationsvertrages mit der Stadt Drensteinfurt und unserer Grundschule.

 

Umgang mit Medien

Kinder sind heute einer umfangreichen Medienlandschaft ausgesetzt, in der sie lernen müssen, sich kompetent zu bewegen. Unter www.klicksafe.de gibt es viele hilfreiche Tipps, die Sie als Eltern bei der Begleitung Ihrer Kinder unterstützen können. Dort finden Sie sinnvolle (Filter-) Programme, die Sie nutzen können, um nur kindgerechte Inhalte zuzulassen. Zudem erhalten Sie Rahmeninformationen über sinnvolle Zeitlimits sowie vertiefende Informationen zu diversen Apps und Spielen.

Immer wieder begegnen uns im Alltag Fragen zur Nutzung einer sogenannten Smartwatch im Bereich der Schule.

Der Umgang mit solchen Uhren erfordert ein hohes Maß an Eigenverantwortung.

Es gehört zum Lehrplan, dass Kinder lernen, die Uhr zu lesen und Zeitangaben verstehen und einordnen können.

Smartwatches verfügen darüber hinaus über eine Vielzahl weiterer Funktionen, die nicht alle kindgerecht sind und zum Teil auch schnell zu Missbrauch und strafrechtlichen Konsequenzen führen können.

(weitere Hinweise dazu siehe: https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/17112017_Verbraucherschutz.html und StGB §§ 201 und 201a)

Wir nehmen wahr, dass Eltern zunehmend ihre Kinder mit solchen Uhren ausstatten, um z.B. den Schulweg kontrollieren zu können und/oder auf dem Schulweg mit dem Kind in Kontakt treten zu wollen. Wir sehen eine solche Begleitung mitunter im Sinne der Erziehung zur Selbstständigkeit und Hinführung zum Selbstvertrauen auch kritisch. Der Schulweg fällt nicht mehr unter die Aufsicht der Schule.

Wir kontrollieren morgens täglich die Anwesenheit aller Kinder und fragen im Falle dessen, dass wir keine Information über das Fehlen eines Kindes haben, telefonisch bei den Erziehungsberechtigten nach.

Wir halten eine Notwendig für ein Mitführen einer Smartwatch (ebenso eines Handys) aus schulischer Sicht für nicht gegeben. Sollten Sie Ihr Kind dennoch mit einem solchen Gerät ausstatten wollen, muss Ihrerseits sichergestellt sein, dass im Schulvormittag der sogenannte Schulmodus eingestellt ist.  Besprechen Sie in diesem Fall verantwortungsbewusst den Umgang des Kindes mit dieser Uhr zuhause ausführlich. Wir thematisieren Bereiche wie Datenschutz etc. im Zusammenhang mit unserer „Medienstunde“ im Sachunterricht der Klassen 3 und 4.

Im Sinne des Erlernens von Uhrzeiten und die damit verbundene Selbstständigkeitserziehung befürworten wir (auch im Sinne des Schutzes für Ihr Kind) einfache analoge oder digitale Uhren mit simplen Funktionen (Wecker, Stoppuhr, etc.)

Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, finden Sie weitere Informationen auch unter https://www.klicksafe.de/news/tipps-fuer-eltern-zum-umgang-mit-smartwatches - und https://www.internet-abc.de/eltern/familie-medien/medien-musik-videos-fotos/smartwatches-fuer-kinder/ oder wenden Sie sich vertrauensvoll an uns.

Fundsachen

In der Pausenhalle stehen zwei beschriftete Schubkästen, in die Kinder, Lehrerinnen, der Hausmeister und die Reinigungskraft liegengebliebene Kleidungsstücke oder andere Gegenstände  legen. Bitte schauen Sie dort im Bedarfsfall nach. Diese Kisten werden regelmäßig geleert, d.h. die Kleidungstücke kommen einem guten Zweck zugute. Für fehlende Sportkleidung schauen Sie bitte zusätzlich in einem in der Turnhalle aufgestellten Sammelbehälter nach.

 

Haiti-Projekt

Das Haiti-Projekt ist ein fester Bestandteil unseres Schullebens. Nach der Tsunami-Katastrophe 2010 haben wir die Patenschaft für zwei Heimkinder in Haiti übernom­men. Die Kosten in Höhe von 30,00 Euro monatlich für jedes Kind ergeben einen Jahresbeitrag von 720,00 Euro. Durch kreative Ideen (Erlös durch Verkauf der Postkarten, Cafeteria bei Einschulung, Aktionen in der Adventszeit, Spenden) versuchen wir jedes Jahr die Patenschaften zu finanzieren. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Vorschlägen gerne jederzeit an die Klassenlehrerinnen.

 

Lernmittel:

Zu Lernmitteln gehört alles das, was die Schule als Schulbuchbestand vorhält und das immer wieder erneuert wird, um an die Kinder ausgeliehen zu werden. Eltern sind gesetzlich verpflichtet, einen Eigenanteil zu den Lernmitteln zu leisten. Dieser liegt bei 16 € pro Kind. Die Schulkonferenz legt jährlich fest, welche Lernmittel beschafft werden.

Geldbeträge ab 10 € können auf das Schulkonto überwiesen werden, alle kleinen Beträge bitten wir über die Kinder in die Schule mitzugeben, auch um den Umgang mit Geld und Verantwortung zu fördern.

Die Kontoverbindung lautet:

Sparkasse MSL-Ost: IBAN: DE98 4005 0150 0073 0015 62

Zusätzlich werden Verbrauchsmaterialien benötigt. Diese sind lt. Schulgesetz (§ 41) und Erlass (BASS 16-01 Nr.5) von den Eltern zu beschaffen.

Dazu gehören unter anderem:

  • Schreib- und Zeichenpapier aller Art
  • Schreib- , Zeichen- und Rechengeräte aller Art
  • Papier, das bzw. von der Schule zentral besorgt wird und den Kindern zur Sicherung von Unterrichtsergebnissen ausgehändigt wird
  • Sonstige Arbeitsmittel
  • Kopien, die Arbeitsmaterial (Hefte) und andere Gegenstände ersetzen und für den regelmäßigen Unterricht benötigt werden
  • Kopien, die Kinder entlasten, um z.B. nicht alles ins Heft abschreiben zu müssen.

Innerhalb der Pflegschaften werden oft hilfreiche Vereinbarungen getroffen, Gelder für eine Klassenkasse einzusammeln und u.a. Materialien zentral zu besorgen. Umfangreiche Informationen erhalten Sie auf dem ersten Elternabend, der zeitnah nach der Einschulung in den Klassenräumen Ihrer Kinder stattfindet und zu dem wir Sie jetzt schon herzlich einladen.

Für den Beginn der Schulzeit sollten bei jedem Kind folgende Dinge vorhanden sein:

Etui mit Buntstiften, Anspitzer, Radiergummi, 2 Bleistifte, ein Kästchen mit Jaxon-Kreide sowie Klebstift und Schere. Außerdem ist es gut, wenn Ihr Kind schon für jedes Fach einen entsprechend farbigen Schnellhefter hat (siehe dazu S. 4) und Hausschuhe mitbringt. Für den Sportunterricht sollte ein Turnbeutel mit Turnhose, T-Shirt und Turnschuhen mit hellen Sohlen (und ggf. Klettverschluss) vorhanden sein. Es reicht jedoch, wenn Ihr Kind den Sportbeutel zur ersten Sportstunde mitbringt!

Die beiden Klassenlehrerinnen der neuen ersten Schuljahre besorgen zentral weitere besondere Unterrichtsmaterialien. Nähere Informationen dazu erhalten Sie am ersten Elternabend.

 

Wir freuen uns auf Ihre Kinder und Sie und wünschen alles Gute!!

Das Team der Kath. Grundschule Rinkerode

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